Krankenkassen
Von den Krankenkassen anerkannte Osteopathen werden durch die Zusatzversicherung (Komplementärmedizin), meistens ohne ärztliche Verordnung zurückgezahlt (zwischen 70%-90% des Betrages).
Bitte überprüfen sie bei ihrer Krankenkasse ob ihre Zusatzversicherung ihren Osteopathen anerkennt.
Olivier Haller (CAMS Anerkennungsnummer: J965860)